Dichtheitsprüfung = Qualitätsprüfung und -sicherung

In Deutschland ist eine gesetzliche Vorgabe, wer wann welche Abwasserleitungen überprüfen lassen muss, für private Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende - je nach Bundesland - unterschiedlich geregelt.
In unseren Einsatzgebieten Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, ist es für Privatpersonen nicht zwingend vorgeschrieben. Bitte bedenken Sie jedoch die Auswirkungen defekter Leitungen auf die Umwelt und auch auf Ihre Bausubstanz! Mögliche Folgen undichter Rohre können Unterspülungen und damit Schäden am Haus sein oder auch kontaminiertes Erdreich. 

Umweltschutz & Qualitätssicherung - ein Dichtigkeits-Check ist sinnvoll!

Schmutzwasser, das durch Ihre kaputten Rohre ins Erdreich gelangt, verschmutzt nicht nur dieses, sondern kann auch ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser gelangen. Kein angenehmer Gedanke.

Bedenken Sie auch, dass Wasser in beide Richtungen fließen kann: Gelangt zu viel Grundwasser durch diese defekten Leitungsstellen in Ihre Abwasserleitungen, erhöht sich dort der Druck - und Kanalnetze können hydraulisch überlastet werden.

Wir haben uns auf Dichtheitsprüfungen spezialisiert und beraten Sie gern, welche Maßnahmen sinnvoll sind - und wann.

Alle Prüfungen nach DIN EN 1610 / DIN 1986-30 auf Dichtheit werden bei uns von einem zertifizierten Sachkundigen durchgeführt.

 

Wir prüfen Ihre

  • neu verlegten und bestehenden Abwasserleitungen (bis zu einem Durchmesser von 200 mm)
  • neuen und alten Schächte
  • Behälter ...

Bis wann müssen Erstprüfungen erfolgt sein?

  • Für Gewerbe gilt
    Stichtag war 31.12.2015:
    Alle Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit
    gewerblichem Abwasser müssen auf Dichtigkeit überprüft worden sein.
  • Für Privathaushalte gilt
    Bis zum 31.12.2025
    müssen alle Abwasseranlagen (die ausschließlich häusliches Abwasser führen)
    auf
    ihre Dichtigkeit überprüft werden.

    Für bestehende Leitungen gibt es keine gesetzlichen Fristen in Niedersachsen und dort auch nur regionale Regelungen. Kommunen können Prüfungen mit Luft, Wasser oder einer TV-Kamerabefahrung von Ihnen fordern.

    Prüfungen für neu verlegte Leitungen werden durch die Abwassersatzungen gefordert.
    Dieses dient der Qualitätssicherung und Kontrolle, von der auch Sie letztlich profitieren.

    Für professionelle Installateure und Heizungsbauer sollte es ohnehin selbstverständlich sein, dem Kunden nach Neubau oder Sanierung ein dichtes und funktionierendes Trinkwasser- und Heizungssystem zu übergeben.

Welche Wiederholungsfristen gelten bei Dichtheitsprüfungen?

  • In Wasserschutzgebiet 2 muss alle fünf Jahre erneut geprüft werden.
  • In Wasserschutzgebiet 3 muss alle 15 Jahre erneut geprüft 
  • gewerbliche Abwasserleitungen vor Behandlungsanlagen alle fünf Jahre.
  • Gewerbliche Abwasseranlagen müssen alle 15 Jahre erneut geprüft werden.
  • Häusliche Abwasseranlagen müssen alle 30 Jahre erneut geprüft werden.

Übersicht der Regelungen nach DIN 1986-30:2012-02

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Daniel Baum_DIN 1986-30 2012-02.pdf
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